Hubert de Burgh, 1. Earl of Kent

Wappen Huberts de Burgh

Hubert de Burgh, 1. Earl of Kent (* um 1170; † unsicher: 12. Mai 1243 in Banstead, Surrey) war ein englischer Adliger.

Durch loyalen Dienst stieg er unter König Johann Ohneland aus dem Ritterstand zum Justiciar und zu einem reichen Baron auf. Während der Minderjährigkeit und der Jugend von Heinrich III. regierte er England unter Beachtung der Einschränkungen, die die Magna Carta der Regierung auferlegte. Ältere Historiker bezeichneten ihn als englischen Beamten, der in Opposition zu den ausländischen, aus dem Poitou stammenden ehemaligen Günstlingen von König Johann Ohneland, aber auch gegen fremde, italienische Geistliche stand. Diese nationalistische Sichtweise entspricht jedoch wohl nicht der Politik de Burghs und gilt als überholt. Durch seinen Reichtum, den er durch sein Amt erwarb, machte er sich jedoch unter den anderen Baronen zahlreiche Feinde. Vor allem durch sein militärisches Scheitern verlor er die Gunst des Königs und wurde 1232 gestürzt. Während seiner Amtszeit wurde deutlich, dass die Verantwortung, die der Justiciar als Leiter der Verwaltung und der Finanzverwaltung, aber auch als oberster militärischer Kommandant und als oberster Richter hatte, die Amtsträger überforderte.

Hubert de Burgh war der letzte Justiciar, der das Amt mit diesen großen Befugnissen ausübte. Schon unter de Burgh übernahmen Beamte, die auf die einzelnen Fachgebiete spezialisiert waren, Teile der Aufgaben des Justiciars. Nach dem raschen Scheitern von Stephen of Seagrave, de Burghs Nachfolger als Justiciar, besetzte der König das Amt nicht erneut.


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